2008 wurde es ernst. In allen Bundesländern traten Gesetze zum Schutz der Nichtraucher in der Öffentlichkeit in Kraft - sofern dies nicht schon, wie zum Beispiel in Niedersachsen, bereits 2007 geschehen ist.
Die Gesetze sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Im Allgemeinen sagen sie jedoch überall das gleiche aus. In Öffentlichen Gebäuden darf nicht mehr geraucht werden. Das gleiche gilt für Discotheken, Restaurants, Bars und Kneipen. Teilweise wird noch darüber diskutiert, welche Ausnahmen es gibt. So ist oftmals von Ausnahmen von sogenannten Eckkneipen die Rede.
Ausgenommen vom Rauchverbot in Kneipen und Discos sind die Raucherräume. Ein abgeschlossener Bereich darf den Rauchern zur Verfügung gestellt werden.
Doch längst nicht jede Discothek stellt die Raucherräume zur Verfügung. Eine Liste der Discos, Kneipen, Bars und sonstigen Locations wird hier folgen.
Seit dem 07.März ist es möglich diese Angabe im Profil einer Location einzutragen. Angegeben werden kann z.B. ob es einen Indoor- oder Outdoor-Raucherbereich gibt, oder ob das Rauchen gänzlich unmöglich ist - zum Beispiel wenn es keinen Indoor-Raucherbereich gibt, und man aufgrund von Eintrittskartenbeschränkungen die Lokalität nicht verlassen kann um eine zu rauchen.
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